Bei einem Mondpreis handelt es sich um einen bewusst sehr hoch angesetzten Preis für ein Produkt. Mondpreise sind wettbewerbsrechtlich umstritten und in manchen Fällen ein klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Einen solchen Preis anzusetzen kann verschiedene Gründe haben. Meist verfolgen sie im Sinne der Preispsychologie das Ziel, einen anderen Preis im Vergleich besonders günstig aussehen zu lassen. Sie bedienen sich also dem Prinzip des Ankereffekts und des Framings.
Ein Hersteller kann beispielsweise exorbitant hohe unverbindliche Preisempfehlungen (UVP) abgeben, sodass der Handel diesen einfach weit unterbieten kann und den Eindruck erweckt, besonders günstig zu sein.
Eine andere Möglichkeit ist die Angabe eines Mondpreises durch den Handel als vermeintlich „früherer“ Verkaufspreis. Im Vergleich dazu wirkt der „neue“ Preis dann sehr günstig. Kann nicht nachgewiesen werden, dass dieser ehemalige Verkaufspreis tatsächlich über einen relevanten Zeitraum Gültigkeit hatte, so verstößt dies gegen das Wettbewerbsrecht.
Vor allem im Umgang mit unerfahrenen Kunden können Mondpreise auch genutzt werden, um einen besonders großen Verhandlungsspielraum in Verkaufsgesprächen zu haben und einen vergleichsweise hohen Endpreis zu erzielen, der vom Kunden dann noch immer als gering wahrgenommen wird. Dies ist ethisch fragwürdig und kann zu Problemen führen, wenn der Kunde den Trick währenddessen oder im Nachhinein bemerkt.
Viele Hersteller sind über die eigenen Mondpreise eher wenig erfreut, die sich über die Zeit vor allem durch Rabattverhandlungen mit dem Handel entwickelt haben. Eine Senkung bei gleichzeitiger Konditionenkürzung führt aber nicht selten zu heftigen Widerständen im Handel und bei anderen Wiederverkäufern, denen man nur mit guter Vorbereitung und einer entsprechenden Verhandlungs- und Kommunikationsstrategie entgegenwirken kann.