Der Listenpreis stellt die erste Ausgangsbasis des Preiswasserfalls dar. Im Großhandel und der Distribution sind Rabatte und Boni sowie weitere ertragsmindernde Elemente üblich, sodass der Listenpreis als Kalkulationsbasis für die tatsächlich anfallenden Preise im Warenkreislauf dient.
Aus dem Grund, dass der Listenpreis als Kalkulationsgrundlage dient, liegt dieser üblicherweise höher als der tatsächliche Verkaufspreis. Er heißt Listenpreis, da es sich um den in einer Preisliste verzeichneten Preis für ein Produkt handelt, der im Normalfall solange gilt, bis eine neue Preisliste herausgebracht wird.
Die Herausforderung bei der Festlegung von Listenpreisen ist die Vorhersage der gewährten Rabatthöhen. Wird er zu niedrig angesetzt, wird zwar die Absatzmenge maximiert, aber der Umsatz fällt geringer aus. Bei zu hohen Listenpreisen droht das Gegenteil. Der Handelspreis ist abhängig von der Höhe der gewährten Rabatte, der für jeden Kunden anders ausfällt.
Der Listenpreis wird sowohl im Deutschen als auch im Englischen öfters mit der Unverbindlichen Preisempfehlung gleichgesetzt. Dies ist irreführend, da die Unverbindliche Preisempfehlung den Preis bezeichnet, den der Hersteller für den Verkauf an den Endverbraucher empfiehlt. Katalogpreise von Lebensmitteldiscountern stellen also z.B. keine Listenpreise dar.