Unter Rabatten versteht man im Kontext des Pricings Vereinbarungen zu rechnungswirksamen Preisnachlässen. Die verbreitetste Variante ist die Gewährung eines Mengenrabatts für größere Abnahmemengen. Andere Beispiele wären Treuerabatte, Funktionsrabatte oder Aktionsrabatte.
Zielsetzung von Rabatten ist es im Allgemeinen, den Umsatz zu steigern, Kundenbindungen zu stärken oder sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz zu sichern, ohne beim Listenpreis anzusetzen. Häufig findet man auch versteckte Rabatte, die sich hinter Promotionspreisen oder Werbekostenzuschüssen verstecken.
In Abgrenzung zum Bonus erfolgt die Rabattierung unmittelbar beim Kauf als eigene Position auf der Rechnung. Während der oben genannte Mengenrabatt eine konkrete Gegenleistung des Kunden voraussetzt, in diesem Fall eine definierte Abnahmemenge, existieren in der Praxis auch zahlreiche Rabattvereinbarungen ohne Leistungsvereinbarung. Ein typisches Beispiel ist der „Grundrabatt“. Er ist häufig nicht an messbare Gegenleistungen des Kunden geknüpft und aus Herstellersicht eher zu vermeiden.
In einigen Branchen und bei vielen Anbietern sind die Rabattvereinbarungen so weit ausgeufert, dass kaum noch Transparenz zu den kundenspezifischen Konditionen geschweige denn eine erkennbare Leistungsgerechtigkeit im Gesamtgefüge erkennbar ist.
Vor diesem Hintergrund ist das Handlungsfeld des Konditionenmanagements mit dem Ziel eines leistungsorientierten Konditionensystems entstanden.