Zahlungsbedingungen sind vertragliche Vereinbarungen, die insbesondere den Zeitpunkt einer Zahlung regeln. Sie werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Herstellers festgehalten. Beispiele wären die Vorauszahlung (häufig bei Neukunden), Bezahlung bei Übergabe, Bezahlung nach der Übergabe und die Vorgabe eines Zahlungsziels als Zeitraum. Darüber hinaus kann es Vereinbarungen zu optionalen Rabatten wie das sogenannte Skonto geben, das einbehalten werden kann, sofern ein bestimmter, verkürzter Zeitraum zur Zahlung eingehalten wird. Auch kann die Art der Zahlung (bar, per Lastschrift etc.) mit Rabatten verbunden sein, wenn dadurch z.B. ein niedrigerer Verwaltungsaufwand entsteht.
In Hochzinsphasen haben Zahlungsbedingungen einen nicht unwesentlichen Einfluss auf die Profitabilität eines Unternehmens. Aber auch in Niedrigzinsphasen muss beachtet werden, dass der zur Profitabilitätsrechnung heranzuziehende interne Zinsfuß deutlich über den Leitzinsen liegt. Dies impliziert entsprechend hohe Zinskosten für lange Zahlungsziele.
Niedrigzinsphasen sind zudem gut geeignet, um historisch gewachsene Zahlungsbedingungen systematisch zu harmonisieren und auf ein vernünftiges Maß zurückzufahren. Abhängig von der Branche sind Zahlungsbedingungen zwischen 10 und 90 Tagen in Deutschland gängig. Am häufigsten dürfte ein Zahlungsziel von 30 Tagen vorkommen.
Die Grundidee langer Zahlungsziele insbesondere beim Vertrieb von Herstellern über den Handel ist die Zwischenfinanzierung bis zum Abverkauf durch den Handel. Lange Zahlungsziele können daher auch als Dienstleistung des Herstellers gesehen werden. Sie werden auch als Lieferantenkredit bezeichnet. Hersteller sind darauf angewiesen, Zahlungsbedingungen mit der gleichen Sorgfalt wie die sonstigen Konditionen zu steuern und zu überwachen.